Bilaterale III: So stimmten die Aargauer Ständeräte
Die Beratung der sogenannten Bilateralen III im Ständerat zeigt deutlich, wie unterschiedlich die beiden Aargauer Vertreter Marianne Binder-Keller (Mitte) und Thierry Burkart (FDP) das EU-Paket beurteilen.
Am 28. September entschied der Ständerat mit 29 zu 15 Stimmen, auf den Stabilisierungsteil des Vertragspakets einzutreten. Marianne Binder-Keller stimmte Ja, Thierry Burkart Nein.
Binder-Keller machte bereits in der Eintretensdebatte deutlich, dass sie die Weiterentwicklung des bilateralen Weges unterstützt. Sie erklärte, die Bilateralen bräuchten ein «Update» und dieses liege nun vor. Andere Mitglieder ihrer eigenen Mitte-Fraktion äusserten dagegen erhebliche Vorbehalte.
Volk und Stände – oder nur das Volk?
Am 30. September folgte eine aus föderalistischer Sicht zentrale Abstimmung: Soll über dieses weitreichende Vertragspaket nur das Volk oder sollen auch die Kantone (Stände) entscheiden?
Der Ständerat sprach sich mit 23 zu 17 Stimmen bei drei Enthaltungen für das obligatorische Referendum «sui generis» aus. Damit soll für das Paket ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen erforderlich sein. Der Vorschlag des Bundesrates für lediglich ein fakultatives Referendum fand keine Mehrheit.
Interessant ist das Abstimmungsverhalten der beiden Aargauer Ständeräte:
Thierry Burkart stimmte für das Ständemehr. Marianne Binder-Keller stimmte dagegen.
Damit verliefen die beiden zentralen Abstimmungen zwischen den beiden Aargauer Vertretern genau gegensätzlich: Binder-Keller stimmte für das Eintreten auf das EU-Paket, Burkart dagegen. Beim Ständemehr stimmte Burkart dafür und Binder-Keller dagegen.
Dynamische Rechtsübernahme bleibt umstritten
Auch die Debatte über die dynamische Rechtsübernahme zeigte, dass es bei den Bilateralen III um grundlegende institutionelle Fragen geht.
Mitte-Ständerat Beat Rieder bezeichnete die dynamische Rechtsübernahme als «Konstruktionsfehler» und warnte vor langfristigen Folgen für die schweizerische Demokratie. Er kritisierte insbesondere, dass die Schweiz künftig Rechtsentwicklungen übernehmen müsste, an deren Entstehung sie nicht gleichberechtigt beteiligt ist.
Dem widersprachen Befürworter des Pakets. Mitte-Ständerat Benedikt Würth hielt beispielsweise fest, dass die Schweiz bereits heute im Rahmen bestehender Abkommen EU-Recht übernimmt beziehungsweise nachvollzieht. Wer am Binnenmarkt teilnehme, müsse gemeinsame Regeln akzeptieren.
Die unterschiedlichen Positionen zeigen, weshalb die Frage des Ständemehrs politisch von Bedeutung ist. Der Ständerat selbst kam zum Schluss, dass bei diesem Paket nicht nur das Volk, sondern auch die Kantone mitentscheiden sollen.
Die Abstimmungsprotokolle machen gleichzeitig transparent, wie die beiden Aargauer Ständeräte in diesen zentralen Fragen entschieden haben.
Die politische Beurteilung dieses Abstimmungsverhaltens liegt letztlich bei den Aargauerinnen und Aargauern.
Was bedeutet «obligatorisches Referendum sui generis»?
«Sui generis» bedeutet «eigener Art». Dabei wird eine Vorlage ausnahmsweise zwingend Volk und Ständen vorgelegt, obwohl die Bundesverfassung für diese Verträge nicht ausdrücklich ein obligatorisches Referendum vorsieht.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass bei den Bilateralen III ein fakultatives Referendum mit einfachem Volksmehr genügt. Eine Mehrheit des Ständerates folgte jedoch den Argumenten, wonach dieses Vertragspaket aufgrund seiner Tragweite weiter geht: Genannt wurden insbesondere die dynamische Rechtsübernahme, Auswirkungen auf die Gesetzgebung sowie die direkte Betroffenheit der Kantone. Deshalb sollen auch die Stände mitentscheiden.
Für mich zeigt gerade diese Diskussion: Diese Verträge sind eben doch einschneidender und weitreichender, als ihre Befürworter immer behaupten.
Thomas Vontobel, Präsident SVP-Dottikon
SVP Dottikon