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Bilaterale III – wie bilateral sind diese Verträge wirklich?

Die Befürworter sprechen von den «Bilateralen III» und von einer Weiterentwicklung des bewährten bilateralen Weges. Die SVP bezeichnet das Vertragswerk dagegen seit Beginn als «Unterwerfungsvertrag».

Warum?

Formal handelt es sich selbstverständlich um Verträge zwischen der Schweiz und der EU. In diesem Sinne sind sie bilateral. Doch der Begriff sagt noch nichts darüber aus, wie gleichberechtigt beide Seiten bei der zukünftigen Entwicklung der Regeln sind.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt.

Mit den Bilateralen III verpflichtet sich die Schweiz in den betroffenen Binnenmarktabkommen zur dynamischen Rechtsübernahme. Entwickelt die EU relevantes Recht weiter, soll dieses grundsätzlich auch in die entsprechenden Abkommen mit der Schweiz übernommen werden.

Die Schweiz darf bei der Entstehung dieses EU-Rechts zwar mitwirken und ihre Interessen einbringen – das sogenannte «Decision Shaping». Sie sitzt jedoch nicht als EU-Mitglied am Tisch und besitzt bei der Verabschiedung dieses Rechts kein gleichberechtigtes Stimmrecht.

Die Schweiz kann eine Übernahme ablehnen. Automatisch ist die Rechtsübernahme deshalb nicht. Eine Ablehnung kann jedoch zu verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen führen.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der SVP an: Die Regeln, die wir künftig übernehmen sollen, entstehen letztlich in der EU. Wir dürfen mitreden, aber nicht gleichberechtigt mitentscheiden. Lehnen wir eine Übernahme ab, müssen wir mit Konsequenzen rechnen.

Der Bundesrat beurteilt dies anders. Er argumentiert, die Schweiz behalte ihre verfassungsmässigen Entscheidungswege, könne eine Rechtsübernahme ablehnen und erhalte gegenüber heute zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Entstehung von EU-Recht.

Damit wird aber auch klar, worüber wir tatsächlich diskutieren. Es geht nicht einfach um ein harmloses «Update» der bisherigen Bilateralen. Es geht darum, wer künftig Regeln setzt, wie weit die Schweiz diese übernehmen muss und welche Folgen ein Nein haben kann.

Deshalb bezeichnet die SVP dieses Vertragswerk als «Unterwerfungsvertrag». Das ist eine politische Wertung – die zugrunde liegende Auseinandersetzung über dynamische Rechtsübernahme, fehlendes Stimmrecht der Schweiz im EU-Gesetzgebungsverfahren und mögliche Ausgleichsmassnahmen ist hingegen real.

Und genau deshalb verdient dieses Vertragswerk eine offene und ehrliche Diskussion.

Thomas Vontobel, Präsident SVP Dottikon

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