Der Eigenmietwert gehört abgeschafft
Der Eigenmietwert ist ein Relikt vergangener Zeiten. Eingeführt nach der Weltwirtschaftskrise, sollte er Mieter und Eigentümer steuerlich gleichstellen – in einer Zeit, als das Wohneigentum ein Privileg der Wohlhabenden war. Damals mochte das Argument noch gelten. Heute ist es überholt. Wohneigentum ist längst in der Mittelschicht angekommen. Eigentümer sind nicht automatisch Topverdiener, sondern oft Familien oder ältere Menschen, die ihr Zuhause über Jahre abbezahlt haben oder noch Hypotheken tragen.
Viele tun so, als sei Wohneigentum gleichbedeutend mit Reichtum. Das Gegenteil ist wahr. Die meisten Eigentümer haben sich ihr Zuhause durch Verzicht auf Ferien, Luxus und Konsum erarbeitet. Es ist das Resultat von Sparen und Eigenverantwortung, nicht von Überfluss. Wer ein Eigenheim finanziert, hat bereits mehrfach Steuern gezahlt: zuerst auf das Einkommen, dann auf das Vermögen und zusätzlich auf den Eigenmietwert.
«Hauseigentümer müssen Einkommen versteuern, das gar nicht existiert – als ob sie sich selbst Miete zahlen würden.»
Besonders unfair trifft es jene, die schuldenfrei sind. Sie haben Verantwortung übernommen, Eigenkapital investiert und werden dafür mit dem Eigenmietwert bestraft. Gleichzeitig tragen Eigentümer die vollen Kosten für Unterhalt, Reparaturen und Investitionen – im Gegensatz zu Mietern.
Das Gegenargument, man könne Unterhalt abziehen, überzeugt nicht: Abzüge mindern die Steuerlast nur begrenzt, viele Investitionen sind gar nicht abzugsfähig. Vor allem ändert nichts daran, dass ein fiktives Einkommen versteuert wird, das nie real zufliesst.
Wenn der Eigenmietwert tatsächlich ein Einkommen wäre, müsste er bei der Kreditprüfung durch Banken als solches angerechnet werden. Das geschieht aber nicht. Banken berücksichtigen ausschliesslich das reale Einkommen – ein weiterer Beweis dafür, dass es sich beim Eigenmietwert um eine steuerliche Fiktion handelt.
Auch die angebliche Gleichbehandlung hinkt. Mieter können ihr Kapital frei investieren und echte Erträge erzielen. Hauseigentümer binden ihr Vermögen im Eigenheim, haben zusätzliche Ausgaben und versteuern obendrein den Steuerwert des Eigenheims als Vermögen.
Der Eigenmietwert bedeutet Scheinbesteuerung, ist bürokratisch und unsozial. Er gehört ersatzlos abgeschafft. Deshalb sage ich «Ja» zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.
Thomas Vontobel, Präsident SVP Dottikon