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Die Zukunftssteuer – eine schleichende Enteignung des Mittelstands

Die sogenannte «Initiative für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» klingt harmlos. In Wahrheit wäre sie ein gefährlicher Eingriff in das Eigentumsrecht und in die wirtschaftliche Substanz unseres Landes.

Die geplante „Zukunftssteuer“ will Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit 50 Prozent besteuern. Auf den ersten Blick scheint das nur die Superreichen zu treffen – doch das ist irreführend. Der Freibetrag gilt einmalig pro Person, und zwar für die Summe aller Schenkungen und des gesamten Nachlasses. Damit geraten auch erfolgreiche Familienunternehmen, Immobilienbetriebe und Handwerksfirmen ins Visier, deren Werte über Jahrzehnte aufgebaut wurden.

Befürworter argumentieren, die Steuer betreffe nur „Privatvermögen“ und nicht die Unternehmen selbst. Das klingt beruhigend, ist aber eine gefährliche Täuschung: Die Aktien oder GmbH-Anteile eines Unternehmens gehören rechtlich zum Privatvermögen des Eigentümers. Stirbt dieser, werden die Anteile vererbt – und genau hier greift die Zukunftssteuer. Sie wird also auf das Privatvermögen erhoben, trifft aber die Unternehmen indirekt in ihrer Substanz. Denn die Erben müssen die Steuer in bar bezahlen. Das Vermögen liegt jedoch in Gebäuden, Maschinen, Anlagen oder Immobilien – nicht auf einem Konto. Die Folge sind Zwangsverkäufe, Liquiditätsprobleme und im schlimmsten Fall der Verlust von Arbeitsplätzen.

Gerade im Kanton Aargau gibt es zahlreiche mittelständische Unternehmen, die solche Werte längst erreichen: Produktionsbetriebe, Bau- und Immobilienfirmen oder Industrieunternehmen mit mehreren Dutzend Mitarbeitenden und eigenen Liegenschaften. Bei einem Umsatz von 300 bis 500 Millionen Franken ist ein Unternehmenswert von über 50 Millionen keineswegs aussergewöhnlich – und das Kapital steckt im Betrieb, nicht im Privatkonsum.

Wenn bei einem Generationenwechsel plötzlich die Hälfte des Werts versteuert werden muss, fehlt die Liquidität, um die Steuer zu bezahlen. Der Staat greift zwar nicht direkt zu, erzwingt aber faktisch die Veräusserung von Eigentum – das ist eine schleichende Enteignung.

Klimaschutz braucht Verantwortung, Innovation und Investitionen – nicht neue Strafen für jene, die Werte schaffen und Arbeitsplätze sichern. Diese Initiative zerstört Vertrauen, schwächt die Unternehmen und gefährdet den Standort Schweiz.

Darum: Nein zur Zukunftssteuer – Nein zur Enteignung des Mittelstands.

Thomas Vontobel, Präsident SVP Dottikon

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